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Big Brother Exklusiv: Hetzer auf Facebook droht Strafanzeige!

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Wie würde man juristisch den Kommentar "Sharon wurde das Sorgerecht für ihre Tochter genommen" (Facebook, Post vom 26.11.2015) einordnen? Meinungsfreiheit? Eher nicht. Ein guter Anwalt wird etwas von Tatsachenbehauptung erzählen. Und das es rechtlich heikel werden könnte - für den Verfasser. Denn der Post war eine Lüge!

Geduld ist am Ende

Angehörige haben die Nase voll. Wir telefonierten mit betroffenen Familienmitgliedern. "Es reicht, irgendwann ist Schluss", sagt uns die beste Freundin von Sharon, Jana Wagenhuber, Ex-Bewohnerin von Big Brother. "Wir haben lange zugeschaut. Aber hier werden falsche Tatsachen in die Welt gesetzt, die Sharon als Mutter schaden." Für heute Mittag 11 Uhr gibt es eine Sitzung mit Angehörigen und Anwälten. Man wird die Screenshots sichten und juristische Schritte prüfen.

8.000 Euro Schmerzensgeld für BB-Bewohnerin

Auch in einem anderen Fall wird über eine Kandidatin üble Beleidigungen gepostet. In Fangruppen achten Administratoren zwar darauf, dass solche Hetzer ausgeschlossen werden, aber manchmal sind sie nicht schnell genug und der Post bleibt zunächst einige Stunden online. "Wir möchten allen Admis wirklich ein großes Lob aussprechen - ihr schützt die Bewohner vor dem Hass", so die Mutter einer weiteren betroffenen Kandidatin. Das rechtliche Schritte Erfolg haben können, zeigte eine Verhandlung am 13. August 2012 eindrucksvoll. Das Landgericht Berlin sprach einer Big Brother Kandidatin 8.000 Euro Schmerzensgeld zu (Aktenzeichen: 33 O434/11), nachdem sie Klage gegen einen Internet-Hetzer einreichte. Die BB-Bewohnerin wurde als N*tte mit einem "ekligen Zellulitiskörper" beschimpft. Nach dem Ausscheiden aus dem BB-Haus erfuhr die Kandidatin von den Beleidigungen.

Was sind das bitte für Entertainment-Experten?

Kritik kommt von Angehörigen auch gegen die Medien. So würden vermeintliche Journalisten die Hetze oft antreiben. "Da lese ich dann von einer Entertainment-Expertin, die zu wissen scheint, dass Nataschas Familie kein Interesse an ihr habe oder Sharon mich nur als einzige Freundin hat. Dann macht diese Expertin sich noch über meinen Hintern lustig, den ich nur in die Kamera zeigen wolle", schimpft Wagenhuber. "Wie soll sich Nataschas Papa zeigen, wenn er tot ist? Sowas pietätloses! Pfui Teufel. Und nicht alle Angehörige wollen in die Öffentlichkeit und Arobic vor der Kamera tanzen! Andere Partner möchten eben nicht in dem TV-Format gezeigt werden."

So ist die Rechtslage bei Hetz-Kommentaren

Jeder hat das Recht seine Meinung zu "Big Brother" frei zu äußern. Aber es gibt auch hier Einschränkungen, nämlich dann, wenn die persönliche Ehre verletzt wird. Gerichte bewerten jeden Fall sehr unterschiedlich. Grundsätzlich wiegt eine verbale Entgleisung in einem offenen Forum wie Facebook schwerer, als Hasskommentare in einem eingeschränkten Chat, wo nur eine kleinere Anzahl von Teilnehmern Posts liest. Man unterscheidet außerdem zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsfreiheit. So können Tatsachenbehauptungen überprüft und damit als wahr oder falsch festgestellt werden. Meinungsäußerungen stellen dagegen eine persönliche Beurteilung dar. 

Meinung, Tatsache oder sogar schon Straftat

Die Behauptung "Sharon wurde das Sorgerecht weggenommen" ist eine Tatsachenbehauptung und könnte bei wissentlicher falscher Behauptung rechtliche Konsequenzen haben. Die Aussage: "Thomas lästert den ganzen Tag nur, der ist doch doof" fällt dagegen unter die freie Meinungsäußerung. Wird aber ein Kandidat unangemessen beschimpft, spricht man von Beleidigung und dies kann neben Schmerzensgeld eine Strafanzeige nach § 185 Strafgesetzbuch (Beleidigung) nach sich ziehen. Beispiele: "Sharon ist eine dreckige H*re" oder "Ása ein fettes Sch***n!" Jeder Fall wird von Gericht oder Staatsanwaltschaft individuell geprüft. Eines kann man aber sicher sagen: Die "Big Brother"-Seiten bieten keinen rechtsfreien Raum.

Fotorechte: Steven Mileham, Sky Deutschland / Montage BlastingNews; Beratung Rechtslage: D.A.S.-Rechtsschutzversicherung

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