E-Zigaretten sind zur Zeit in vieler Munde – nicht nur bei den Politikern. Immerhin geht es um die Umsetzung der Tabakregulierung (TPD2) die bis Mai nächsten Jahres auch in Deutschland umgesetzt werden sein muss. Die Diskussionen um das Für und Wider von Dampfgeräten ist zweigeteilter denn je und wird gerade seitens der Politik zusammen mit der Unterstützung des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg massiv torpediert. Horrorszenarien über die Gefährlichkeit des Dampfens gehören inzwischen zur Tagesordnung.
Bayern macht Nutzern von E-Zigaretten das Leben leichter
Um so verwunderlicher ist es, dass das Bundesgesundheitsministerium nun auf Nachfrage des Main-Echos bestätigt hat, dass in bayrischen Gaststätten das Rauchen zwar verboten, die Verwendung einer E-Zigarette aber erlaubt sei. Weil sich – und das widerspricht sich mit der sonstigen politischen Haltung E-Zigaretten gegenüber – das Gesundheitsschutzgesetz nur auf das Rauchen von Tabakprodukten erstreckt, nicht auf Dampfgeräte die bekanntlich auch keinen Rauch erzeugen sondern Dampf.
Glaubwürdigkeit der Regierung in Frage gestellt
Das Widersprüchliche ist, dass man sonst für gewöhnlich in Verbindung mit Dampfgeräten nahezu pauschal herkömmliche Zigaretten gleichsetzt und diese sodann gesetzlich auch gleich behandeln möchte. Wenn also Dampfen in Gaststätten vom Gesundheitsministerium erlaubt wird, kann es nicht so gesundheitsschädlich sein wie man es stets u.a. beim Deutschen Krebsforschungsinstitut (Tabakkontrolle) darstellt. Selbst wenn das Gesundheitsschutzgesetz hier nicht greift wäre schon längst eine andere Verordnung erlassen worden um auch in Gaststätten das Dampfen zu untersagen.
Kann man hier etwa auf einen generellen „Hallo-Wach-Effekt“ unserer Politiker hoffen wenn demnächst die Entscheidung zur E-Zigarette fallen wird? Wohl kaum liest man mit welchen Plänen die Existenz der E-Zigarette zerschlagen werden soll. Ein geleaktes Dokument gibt hierüber Einblick was die Regierung tatsächlich für Dampfer plant und umsetzen möchte.
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