Der am 16.12.2015 vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zum Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzeugnisG) stellt nichts anderes dar als die Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger in ihren Grundrechten einerseits sowie die künftig einzuhaltende Schweigepflicht zur E-Zigarette unter Strafandrohung andererseits. Bedeutet für den Komsumenten der E-Zigarette wie auch für die vielen umsteigewilligen Raucher zur gesünderen Zigarettenalternative - Klappe halten und weiterhin fleißig Tabakzigaretten kaufen. Vom Charakter des Schutzes der Gesundheit bleibt hier nichts mehr übrig. Und das obwohl die Hetzkampagnen gegen E-Zigaretten in den letzten Monaten unter anderem verstärkt darauf abgezielt hatten.
Echte Volksvertreter oder ignorante Hampelmänner?
Der Bundestag hat schon so manches Gesetz ohne vom Grundsatz her über Sinn und Unsinn nachzudenken einfach angenommen oder umgangssprachlich durchgewunken. Beim Tabakerzeugnisgesetz wäre es lediglich ein mal mehr. Längst nicht über alle Gesetzesentwürfe der Vergangenheit wurde im Vorfeld des Beschlusses so viel geschrieben wie hierzu. Bei diesem Gesetz aber - kommt es so wie im Entwurf dargestellt - betreffen die dann greifenden Auswirkungen alles andere als nur eine Minderheit.
Sehr viel hängt nun von des Bundestagsabgeordneten ab ob sie tatsächlich den Mumm haben "ihren Mann respektive ihre Frau zu stehen" und auf die vielen Ungereimtheiten um die E-Zigarette hinweisen welche eine Umsetzung in der aktuellen Form eigentlich unmöglich machen ohne u.a. gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Unsere Volksvertreter sollten sich besinnen, von wem sie ursprünglich ins mit reichlichen Diäten gesegnete politische Rennen geschickt wurden.
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