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Da war ja letzte Woche Montag mal wieder die Welt über die Dampfergemeinde zusammengebrochen. Und selbst die, die sonst sehr gut informiert sind, standen zuerst vor dem Rätsel, welche Sau nun schon wieder durch das Dampferdorf getrieben wurde. Auslöser dieser leichten "Dampferpanik" war ein bereits am 23.12.2015 gefälltes Urteil, dessen Rechtsstreit bis ins Jahr 2013 zurückreicht und das erst am 06.02.2016 in den Schlagzeilen vieler Medien unreflektiert mit der Überschrift "BGH Urteil, Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist strafbar" auftauchte.
Über den späten Zeitpunkt der Veröffentlichung kann man nur spekulieren, denn es steht ja dieser Tage die Verabschiedung der TPD2 im Deutschen Bundestag aus. Und auch sonst ist der Zeitpunkt nicht ohne Brisanz. Denn wäre dieses Urteil früher öffentlich in den Medien behandelt worden, hätte es wohl möglich noch mehr Unterzeichner der Bundestagspetition gegeben. Ätsch, umsonst so lange damit gewartet kann man dazu nur sagen.
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