"Es handelt sich um ein furchtbares Einzelversagen in dieser Situation." Der Leitende Oberstaatsanwalt Wolfgang Giese fasst so den Ermittlungsstand zum Unglück von Bad Aibling mit elf Toten und über 80 Verletzten zusammen. Nach Aussagen der Ermittler könne der Zusammenstoß der zwei Regionalzüge auf menschliches Versagen zurück geführt werden. Gegen den 39-jährigen Fahrdienstleiter sei ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung, Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr eingeleitet worden.
Dabei ist zu betonen, dass die Tat als fahrlässig und nicht als vorsätzlich bewertet wird. Das ist entscheidend beim Strafmaß und auch bei der Prüfung, ob ein Haftbefehl ausgestellt werden muss. "Es liege kein Haftgrund vor", sagte Giese auf einer Pressekonferenz. "Es gehe um eine fahrlässige Tat, nicht um eine vorsätzliche. Und um einen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren." Der Fahrdienstleiter befinde sich inzwischen an einem sicheren Ort. Dabei sei er für die Ermittler stets erreichbar. Solche Vorkehrungen werden getroffen, um auch den Beschuldigten vor Racheakten zu schützen. Dem Beschuldigten gehe es nicht gut.
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