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AfD Chefin hat Ärger: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Frauke Petry!

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Frauke Petry von der Alternative für Deutschland (AfD) droht nun doch juristischer Ärger. Eigentlich hat die Staatsanwaltschaft Dresden eine Einstellung des Verfahrens wegen Meineid und uneidlicher Falschaussage gegen Petry verfügt. Doch die Dresdener Generalstaatsanwaltschaft, also eine Behörde darüber, sah das anders. Der Vorwurf gegen Frauke Petry werde weiter geprüft.

Eine Aussage stimmt nicht

Was genau war passiert? Frauke Petry und der damalige Vorstandskollege Carsten Hütter mussten sich einem sogenannten Wahlprüfungsausschuss im November 2015 stellen. Es ging dabei um ein Darlehen, welches die Partei AfD zur Finanzierung des Wahlkampfes von ihren Mitgliedern haben wollte. Bei diesem Ausschuss haben aber Frau Petry und der benannte Kollege verschiedene Angaben gemacht. Herr Hütter sagte damals, dass sich Frauke Petry auf mehreren Vorstandssitzungen nach Zahlungseingängen erkundigt haben soll. Petry hingegeben erzählte dem Ausschuss, sie habe von tatsächlich gezahlten Darlehen erst viel später, nach einem Jahr, erfahren. Vereinfacht kann man sagen: Zwei Aussagen zu einem Darlehen - aber eine kann nicht stimmen.

Für AfD Chefin gilt zunächst die Unschuldsvermutung

Die Staatsanwaltschaft Dresden kam zu dem Ergebnis, dass man gar keinen Meineid vor einem Wahlprüfungsausschuss leisten kann und wollte das Verfahren eben einstellen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat dem nun widersprochen und findet sehr wohl daran eine Strafbarkeit. Dabei stützt man sich auf den Paragraf 8 Absatz 2 des Sächsischen Wahlprüfungsgesetzes. Und das heißt nun, es werde doch weiter gegen Frauke Petry ermittelt. Bis zu einem abschließenden Ermittlungsergebnis gilt auch für Petry die Unterschuldsvermutung. Das Verfahren beruht zwar auf einen Verdacht, aber wie in jedem Ermittlungsverfahren werden gegen Frauke Petry neben belastende auch entlastende Indizien geprüft.

Foto: BR Rundschau Magazin / Screenshot

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