So nicht! Die Richter am Verwaltungsgericht Weimar haben entschieden: Per Eilbeschluss wurde es linken Gruppen untersagt, am heutigen Himmelfahrtstag eine Protestaktion vor dem Privathaus von Björn Höcke abzuhalten. Der AfD-Landeschef von Thüringen wohnt in der Gemeinde Südeichsfeld in Thüringen. Der Ort liegt unweit der hessischen Grenze. Wegen dem Beschluss müssen die Linken ihren Protest neu planen, konnten aber auch einen kleinen Sieg vor dem Verwaltungsgericht erzielen.
Demo im Ort aber erlaubt
Das Verwaltungsgericht hob nämlich gleichzeitig die Entscheidung des Landkreises Eichsfeld auf, die zunächst die gesamte Demonstration in Höckes Ort untersagt und stattdessen auf ein Stadtfest verwiesen hat. Nach Ansicht der Richter ist das vollständige Verbot rechtswidrig. Denn es schränke das Versammlungsrecht ein, so eine Gerichtssprecherin. Gleichwohl billigten die Richter einen unantastbaren Bereich für jeden Bürger zu. Zu diesem Bereich gehört auch das Privathaus von Björn Höcke. Die Linken dürfen zwar nun durch Südeichsfeld ziehen, aber haben sich vom Haus des AfD-Landeschefs fernzuhalten.
Linker Ministerpräsident verurteilt Protest der Linken
Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) hat die geplanten Protestaktionen vor Björn Höckes Haus bereits vor der Gerichtsentscheidung als inakzeptabel bezeichnet. Der Innenminister von Thüringen, Holger Poppenhäger (SPD), appelliert an die Demonstranten, das Versammlungsrecht nicht zu missbrauchen. Zu der linken Demo erwartet die Polizei etwa 200 Teilnehmer. Poppenhäger betonte, dass das Versammlungsrecht kein Freibrief für Übergriffe auf Bürger und Polizisten sei. Die Demonstration in Björn Höckes Ort werde mit einem Großaufgebot der Polizei begleitet.
Update: Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgericht Weimar kann noch eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Bei Veröffentlichung des Artikel war eine solche Beschwerde nicht bekannt.
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