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BGH-Urteil: SV Wilhelmshaven gewinnt gegen die FIFA

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Späte Genugtuung für den SV Wilhelmshaven. Zwei Jahre nach dem von der FIFA angeordneten Zwangsabstieg aus der Regionalliga Nord hat der BGH die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben. Das Fußball-Märchen vom Sieg des Provinzklubs über den mächtigen Weltverband liest sich für den SV Wilhelmshaven aber dennoch wie ein Albtraum.

Sergio Sagarzazu als Ausgangspunkt

In die Mühlen der Fußballverbände geriet der SV Wilhelmshaven durch die Verpflichtung des international wenig bekannten Argentiniers Sergio Sagarzazu im Januar 2007. Weil sich der damalige Regionalligist weigerte, eine von der FIFA  geforderte Ausbildungsentschädigung in Höhe von rund 150.000 Euro an River Plate und Atletico Exkursionistas, zwei ehemalige Vereine Sagarzazus, zu bezahlen, sollten dem SV Wilhelmshaven zunächst sechs Punkte abgezogen werden. Im Frühjahr 2012 beugte sich der damals noch für die Regionalliga Nord zuständige DFB dem Druck der FIFA und vollzog den Punktabzug für die laufende Saison 2011/12. Da es in dieser Saison keine sportlichen Absteiger aus der Regionalliga gab, wurden dem Verein in der Folgesaison 2012/13 erneut sechs Punkte abgezogen.

SV Wilhelmshaven wird bis in die Bezirksliga durchgereicht

Im Sommer 2012 wechselte die Zuständigkeit für den Spielbetrieb in der Regionalliga vom DFB zum Norddeutschen Fußballverband (NFV), der den Sechs-Punkte-Abzug bestätigte. Trotzdem schafft der SVW erneut den Klassenerhalt, so dass sich die FIFA dazu veranlasst sah, den Zwangsabstieg nach Ablauf der Saison 2012/13 anzuordnen. Sowohl der Internationale Sportgerichtshof CAS als auch das Landgericht Bremen lehnen die Klagen des SV Wilhelmshaven gegen den Zwangsabstieg ab. Da die Lizenzauflagen für die Oberliga-Saison 2014/15 nicht erfüllt werden konnten, ging es für den SV Wilhelmshaven direkt von der Regionalliga in die Landesliga. Dort folgte der sportliche Abstieg in die Bezirksliga, wo der Verein aktuell auch noch spielt.

Nach dem Richterspruch des BGH hofft Wilhelmshaven nun auf die Einstufung in der Regionalliga Nord zur Saison 2017/18. Zum juristischen Glücksfall für die Norddeutschen wurde dabei der Wechsel der Zuständigkeiten in den Regionalliga, die just im Sommer 2012 vom DFB auf die jeweiligen Regionalligen übertragen wurde. Da die Statuten des NFV einen Zwangsabstieg als mögliche Strafe bei Fehlverhalten seiner Vereine gar nicht vorsehen, hätte der SV Wilhelmshaven auch nicht aus der Regionalliga verbannt werden dürfen, so das BGH. Neben der praktisch schwierig umzusetzenden Wiedereingliederung des SV Wilhelmshaven in die Regionalliga Nord kommen auf die Fußballverbände wohl auch noch finanzielle Forderungen in bisher noch unbekannter Höhe zu.

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