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Strafzettel aus dem Ausland bekommen – und nun?

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Der Urlaub war super, aber mittlerweile ist die Sonnenbräune verblasst und der Alltag wieder da. Jetzt könnte bei einigen Urlaubern eine unliebsame Erinnerung aus dem Urlaubsland ankommen: ein Bußgeldbescheid. Oft ist die Summe auf dem Strafzettel höher als aus Deutschland gewohnt. Was ist nun zu tun? Muss man die Strafe zahlen? Kann man Einspruch erheben?

Den Strafzettel sollten Sie nicht abtun, denn das könnte Konsequenzen haben. Zahlen Sie nicht an die Behörde im Ausland, werden die deutschen Behörden aktiv; sofern die Ordnungswidrigkeit mit den Grundsätzen deutschen Rechts übereinstimmt. Beispielsweise gilt in Deutschland in der Regel das Verschuldensprinzip, das heißt die Fahrerhaftung. Im Klartext: nur derjenige, der auch am Steuer gesessen hat, wird zur Verantwortung gezogen. In den Niederlanden dagegen gilt die Halterhaftung. Hat jemand dort mit Ihrem Wagen eine rote Ampel überfahren, geht der Strafzettel automatisch an den Besitzer des Wagen, also Sie. Oft wird bei einer solchen Tat nur das Kennzeichen, nicht aber der Fahrer im Bild festgehalten. Wer einen niederländischen Bescheid für das Überfahren einer roten Ampel erhält, ohne zur Tatzeit selbst am Steuer gesessen zu haben, kann daher umgehend Einspruch erheben. Auch Formalien können ein Grund sein, Einspruch zu erheben. Der Strafzettel muss auf Deutsch verfasst sein – falls nicht, kann widersprochen werden. Auch Forderungen von Inkassobüros aus dem Ausland sind nach deutschem Recht nicht gültig.

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