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Germanwings-Flug 9525: Verurteilung

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Als am 24. März 2015 um 10.41 Uhr der Germanwings-Flug mit 150 Personen an Bord, auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den Bergen der Alpes-de-Haute-Provence zerschellte, schien für eine Weile die Erde still zu stehen. Menschen verloren ihre Eltern, Großeltern, Kinder, Schwestern, Brüder, Freunde, Mitschüler, Arbeitskollegen und Partner. Umso tragischer wog dann die Tatsache, dass es sich bei diesem Absturz nicht um ein technisches Gebrechen, sondern um eine menschliche Wahnsinnstat handelte. Im Laufe der Ermittlungen wurde immer deutlicher, dass der Co-Pilot die Maschine bewusst zum Absturz gebracht hatte. Ein sogenannter Pilotensuizid.

Das Leid der anderen ausgenutzt!

Unter den Opfern waren neben den Besatzungsmitgliedern eine Schüler-Lehrer-Gruppe aus Haltern am See, insgesamt fielen dem Suizid des Co-Piloten 72 Deutsche, 51 Spanier und Menschen aus 19 anderen Nationen zum Opfer.

Nach diesem Unglück bot Lufthansa allen Angehörigen an, ihnen die Reise zur Absturzstelle zu ermöglichen, um vor Ort Abschied nehmen zu können, und bezahlte sowohl Flug, Unterkunft, als auch Verpflegung. Laut Anklage hat sich die 35-jährige als Cousine eines der Opfer ausgegeben und ließ sich zweimal nach Marseille und zurück fliegen, wo sie in einem Hotel der gehobenen Klasse unterkam. Einmal nahm sie einen Bekannten mit auf die Reise, einmal ihre beiden Kinder. Der Fluggesellschaft entstand so ein Schaden in der Höhe von € 16.000.

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