In Deutschland ist Sex, gemäß § 176 StGB, bis zum Alter von 14 Jahren generell verboten. Ebenso sind sexuelle Handlungen oder ihr bloßer Versuch strafbar. Bis zum 16. Lebensjahr ist Sex erlaubt, wenn er einvernehmlich stattfand. Allerdings kann ein Strafantrag durch die gesetzlichen Vertreter bzw. der Staatsanwaltschaft gestellt werden, wenn z.B. der Verdacht der fehlenden sexuellen Selbstbestimmung besteht. Ehen dürfen nach § 1303 BGB erst ab dem 18. Lebensjahr geschlossen werden. Ausnahmen kann das Familiengericht erteilen, wenn der Antragsteller mindestens 16 und der andere mindestens 18 Jahre alt ist.
Viele Migranten kommen in Kinderehen nach Deutschland
Viele der muslimischen Migranten wurden in ihrer Heimat minderjährig verheiratet, was dort nach dem Scharia-Recht erlaubt ist. In Deutschland sind solche Beziehungen verboten, was die Rechtssprechung vor ein Dilemma stellt. Das Oberlandesgericht Bamberg hat in einem solchen Fall entschieden, dass die Ehe rechtsgültig ist, weil rechtsgültig in deren Heimat geschlossen.
Kinderehen nun ein Politikum
Nun ist das Thema Kinderehen zum Politikum geworden. Justizminister Maas erhielt einen Shitstorm, weil er kein generelles Verbot für Kinderehen forderte. Trotzdem bleibt er bei seiner Haltung und hat Rückenstärkung von der Integrationsbeauftragten Özoguz bekommen. Ein generelles Verbot würde den Frauen aber große Nachteile bringen. Sie hätten dann weder Unterhalts- noch Erbansprüche und ihre Kinder würden als unehelich erklärt. Das würde für viele eine Rückkehr in ihre Heimatländer unmöglich machen.
Meine Meinung dazu:
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