Seit die Bundesregierung Ende 2011 den Gründungszuschuss zur Ermessensleistung verkümmert hat, bekommen seit Jahren nur noch circa 30.000 Arbeitslose diese Anfangsförderung in die Selbständigkeit. Vor der Radikal-Spar-Kur waren es bis zu 150.000 Arbeitslose jährlich, die den Gründungszuschuss erhielten, also fünf mal so viele wie heute.
Bundesregierung wollte über 1 Milliarde Euro bei Gründungszuschuss sparen
Die Bundesregierung wollte mit den Änderungen beim Gründungszuschuss jährlich über eine Milliarde Euro im Budget der Bundesagentur für Arbeit einsparen. Dieses Ziel wurde übererfüllt. Wurden im Jahr 2011 noch 1,7 Milliarden Euro für den Gründungszuschuss aufgewendet, waren es im Jahr 2013 nur noch 220 Millionen, so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Dies gelang insbesondere durch die drastische Reduzierung der Anzahl der Geförderten. Im Jahr 2010 erhielten fast 150.000 Existenzgründer den Gründungszuschuss. Diese Zahl schrumpfte im Jahr 2012 auf 20.000 und hat sich in den letzten Jahren bei rund 30.000 Förderungen im Jahr eingependelt. Daran wird sich auch im Jahr 2016 nichts ändern. Bis Ende November haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit lediglich circa 26.500 Arbeitslose den Gründungszuschuss bewilligt bekommen.
Was hat sich beim Gründungszuschuss geändert?
Waren vor der Änderung durch die Bundesregierung im Jahr 2011 noch 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I ausreichend, müssen jetzt noch 150 Tage Anspruch auf ALG I bestehen, um den Gründungszuschuss erhalten zu können.
Ferner wurde die sogenannte erste Phase, für die der Gründungszuschuss bewilligt wird, von neun Monaten auf sechs Monate verkürzt.
...Mehr