Der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) gestellte Antrag an die European Chemicals Agency (ECHA), dass die Trägersubstanz 1,2-Propandiol (PG) für E-Zigaretten als atemwegsreizende Substanz kennzeichnungspflichtig werden soll - wir berichteten -, wurde am 13.12.2016 von der ECHA abgelehnt. Somit dürften sich alle Dampfer wie sich die Nutzer der E-Zigarette selber bezeichnen, wie auch die gesamte Theaterbranche, freuen.
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