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Innenminister De Maizière fordert mehr Polizeikompetenzen für den Bund

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Mehr Kompetenzen für den Bund zur Bekämpfung der Terrorgefahr

Der Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin und die augenscheinlich verschärfte Sicherheitslage, haben eine erneute Diskussion über die Arbeit der Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des Terrors in Deutschland angefacht. In einem Gastbeitrag für die F.A.Z. hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nun für den Bund deutlich erweiterte Kompetenzen in Sicherheitsfragen gefordert. Die von dem für die Innere Sicherheit zuständigen Minister geforderten Änderungen reichen von einer Neuordnung des Verfassungsschutz, über eine Ausweitung der Arbeit der Bundespolizei, Reaktion auf Cyberangriffe, bis hin zu einer Zuständigkeit beim Bund für den Vollzug von Abschiebemaßnahmen für abgelehnte Asylbewerber.

Verfassungsschutz vollständig unter Kontrolle des Bundes stellen

Ein wesentlicher Punkt der von Bundesinnenminister de Maizière angeregten Änderungen betrifft den Verfassungsschutz. Bisher haben die einzelnen Bundesländer eigene Verfassungsschutzämter. Der Minister geht wohl davon aus, dass eine zentrale Steuerung der Arbeit des Verfassungsschutzes auf Bundesebene, die Sicherheitslage in Deutschland verbessern wird. Inwieweit sich eine solche Maßnahme allerding umsetzen lässt, und wie wirksam sie tatsächlich wäre, ist fraglich. Die Verlagerung weitreichender Kompetenzen aus den Zuständigkeiten der einzelnen Bundesländer hin zum Bund erfordert zunächst deren Zustimmung, bei der selbstverständlich auch die politischen Interessen der einzelnen Landesregierungen eine Rolle spielen werden. Hinzu kommt, dass eine zentrale Steuerung der Arbeit von 16 Ämtern für Verfassungsschutz auch einen riesigen zentralen Verwaltungsaufwand bedeutet. Ein weiterer Kritikpunkt könnte die parlamentarische Kontrolle der Verfassungsschutzämter werden. Bisher werden 16 Ämter eben durch 16 Parlamente kontrolliert. Wird die Steuerung und vielleicht auch die Verwaltung des Verfassungsschutzes vollständig auf den Bund übertragen, müsste diese Kontrolle auch komplett durch den Bundestag gewährleistet werden. In Anbetracht des wahrscheinlichen Umfangs des hieraus entstehenden Kontrollauftrags durch den Bundestag ist es fraglich, ob er diesem in dem der geforderten Art und Weise nachkommen kann.

Auch Zuständigkeit von BKA und Bundespolizei ausbauen

Neben den Änderungen beim Verfassungsschutz, fordert Thomas de Maizière auch eine Erweiterung der Kompetenzen von Bundespolizei und BKA. Für das BKA nenn er in der F.A.Z. zum Beispiel die Möglichkeit, dass dieses das Recht erhalten soll, gegenüber den Landesbehörden eine Abschiebehaft für abgelehnte Asylbewerber anordnen zu können. Für die Bundespolizei nennt er als Beispiel die Schleierfahndung. Bei dieser sind die Landesbehörden bisher an eine Grenze gebunden, die maximal 30 Kilometer über die Landesgrenzen hinausreicht. Eine Aufhebung dieser Grenze und das Ermöglichen der bundesweiten Schleierfahndung könnte bestehende bürokratische Hürden beseitigen. Darüber hinaus nannte der Bundesinnenminister die bereits geforderte Möglichkeit als Gefährder geltende abgelehnte Asylbewerber in Abschiebhaft zu nehmen.

Endgültiger Umfang der Sicherheitsmaßnahmen fraglich

Es ist zu erwarten, dass in der weiteren Debatte über die Sicherheitspolitik noch viele Vorschläge in den Raum gestellt werden. Welche dieser Vorschläge letztendlich aber tatsächlich in die Tat umgesetzt werden, wird allerding von verschiedenen Faktoren abhängen. Neben einer Einigung in der Koalition, werden verschiedene Maßnahmen sicher auch der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Hinzu kommt, dass in diesem Jahr Bundestagswahlen stattfinden. Dinge, die bei den Wählern auf wenig Gegenliebe stoßen, könnten aus diesem Grund durchaus zunächst aufgeschoben oder auch nicht ausgesprochen werden.


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