Versicherungen sind bekanntlich sehr erfinderisch, wenn es darum geht, Extras gegen Bezahlung zu kreieren. Risikoversicherungen, die beim Tod durch Unfälle doppelt bezahlen, als durch eine tödliche Krankheit wie Krebs. Warum eigentlich zum Geier? Sterbegeldversicherungen mit Extrabonus für den Leichenschmaus. Zu gern wird die überflüssige Insassenunfallversicherung zur Kfz-Haftpflicht angeboten, die der Bund der Versicherten nicht empfehlen kann. Vor einigen Monaten kam die ARAG mit seiner Verkehrsrechtsschutz Sofort im Angebot daher und bewirbt diese seit dem Jahreswechsel wieder verstärkt, da viele ihre Autoversicherung gewechselt haben. Was ist dran an dieser Versicherung, die erst im Schadensfall abgeschlossen werden muss und doch zahle. Eine Hausratversicherung zahlt ja auch nicht, wenn man sie erst nach einem Wohnungsbrand abschließt.
Im Verkehr ist Rechtsschutz sinnvoll
Die gute Nachricht vorweg: Eine Verkehrsrechtsschutz empfiehlt die Stiftung Warentest in Berlin durchaus. Sie decke die Gerichtskosten dann ab, wenn sich die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung quer stellt und man im Clinch mit dem Unfallgegner oder einer Behörde wegen einem Knöllchen liegt. Oft ist diese Versicherung eine wichtige Ergänzung für unter 100 Euro im Jahr. Die Versicherung genießt also erstmal einen guten Ruf durch die Verbraucherbehörde.
Viel Kleingedrucktes ist zu beachten
Die ARAG wirft die versicherungstechnische Logik über Bord und verspricht auch dann zu zahlen, wenn der Schadensfall bereits eingetreten ist. "So nur bei uns", wirbt die ARAG. Und das stimmt. Diesen Schutz gibt es derzeit nur beim Düsseldorfer Konzern. Allerdings empfiehlt sich ein Blick in die Bedingungen. Die Versicherung greift nur für einen Versicherungsfall und dieser darf nicht länger als drei Monate zurückliegen. Und auch nur dann, wenn noch kein Anwalt sich der Sache angenommen hat. Auf welchen Autofahrer, der in einen Verkehrsstreit verwickelt ist, trifft das aber zu? Definitiv nicht auf jeden.
Erstmal durch die Risikoprüfung
Die ARAG erklärte bereits bei Einführung der Versicherung gegenüber der RP Online, dass man bei jedem Kunden eine individuelle Risikoprüfung vornehme. Heißt im Klartext: Interessenten mit einem zu hohen Kostenrisiko werden gar nicht erst angenommen. Der Versicherer kann somit frei entscheiden, ob er jemand überhaupt versichern möchte mit der Verkehrsrechtsschutz Sofort.
Fazit: Klassisch ja, Sofort bedingt
Die Autorin hätte als Single mit einem Auto monatlich 20,42 Euro berappen müssen, wenn die ARAG sie überhaupt angenommen hätte. Denn sie fuhr nicht immer unfallfrei. Die Verkehrsrechtsschutz Sofort können wir nur bedingt für kleine Bagatelle empfehlen und lohnt sich wirklich nur im individuellen Einzelfall. Sinnvoll bleibt dagegen eine klassische Verkehrsrechtsschutz. Und die gibt's sogar bei der ARAG - vorbehaltlich einer abschließenden Risikobewertung - ab 5,53 Euro im Monat. Also um das Vierfache billiger als der Sofortschutz aus dem eigenen Hause.
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