Hamburg. Am Freitag verkündete das Landgericht Hamburg, dass weiterhin Teile des Schmähgedichtes, welches der Satiriker Jan Böhmermann vergangenes Jahr veröffentlichte, verboten bleiben.
- Strittige Passagen mit sexuellem Bezug und sonstigen Schmähungen bleiben verboten.
- Mit dieser Entscheidung bleiben die Richter ihrer Linie treu. Schließlich hatten sie im April vergangenen Jahres schon Teile des Gedichtes verboten.
- Christian Scherz, der Anwalt von Böhmermann bedauert die Entscheidung: "Offenbar war die Kammer von ihrer eigenen Vorentscheidung gefangen und hat leider die Frage der Kunstfreiheit nicht genügend berücksichtigt."
Es ist dem Satiriker also weiterhin untersagt, Passagen mit sexuellem Bezug und sonsitgen Schmähungen zu wiederholen. Hamrlosere Passagen sind jedoch weiterhin erlaubt. Dazu gehört zum Beispiel die Zeile : "Sackdoof, feige und verklemmt / Ist Erdoğan der Präsident."
Worum ging es genau in dem zivilrechtlichen Verfahren?
Es ging um die Frage, ob Jan Böhmermann das Schmähgedicht, welches er im März des vergangenen Jahres in seiner Sendnung "Neo Magazine Royale" vorgetragen hatte, weiterhin verbreiten darf. Der türkische Präsident forderte ein Komplettverbot des Gedichts. Der Beschluss der Richter gab somit Erdoğans Klage zum Teil recht. Schon im April 2016 hatte das Landgericht in Hamburg die Verbreitung einzelner Passagen untersagt. Böhermann hingegen wollte diese Entscheidung nicht akzeptieren und berief sich auf die künstlichere Freiheit.
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