Dass Dienstleistungen Geld kosten, ist selbstverständlich. Solche zu erbringen und in Rechnungen zu stellen, ist das Normalste der Welt. Tatsächlich haben immer mehr Unternehmen Probleme damit, dass Lastschriften platzen, Forderungen von den Kunden ignoriert werden oder anderweitig Probleme bei der Begleichung von Rechnungen auftreten. Der Rechtsstaat gibt den Unternehmen für diese Fälle zahlreiche geordnete Verfahrensweisen an die Hand, damit sie auch wirklich an ihre Gebühren oder Honorare kommen. Im internationalen Vergleich sind deutsche Unternehmer diesbezüglich erstklassig geschützt und die Konsumenten müssen sich oft mühsam wehren.
Alles koscher in Nürnberg?
Auf der anderen Seite steht der Verbraucher, der in aller Regel keine Rechtsabteilung im Haus hat. Auch er muss geschützt werden, da es mindestens ebensoviele Falschspieler unter den Gewerbetreibenden gibt wie auf Kundenseite. Hellhörig wird man aus Sicht des aktiven Verbraucherschutzes, wenn Unternehmen die normalen Wege nicht einhalten. Wenn etwa Kündigungen ignoriert werden, zuviel abgebucht wird oder Rechnungswege "kreativ" gestaltet werden. Bezüglich letztgenannter Möglichkeit liegen der Union Deutscher Verbraucher (UDV) seit einiger Zeit vermehrt Beschwerden über die Firma "webme GmbH" vor, die unter anderem das Produkt "homepage-baukasten.de" anbietet.
Vorsatz oder nur übereifrig?
Das Produkt als solches ist durch die Nutzung einer "tl-Domain" an sich schon ein Thema für sich. Ob den Kundinnen und Kunden ausreichend klargemacht wird, dass diese Art von Domains rechtliche und SEO-seitige Nachteile mit sich bringen können, soll hier nur am Rande erwähnt werden. Eine erste Prüfung durch IT-Experten im Auftrag der UDV lässt jedoch zumindest begründete Zweifel aufkommen, ob das an sich anständig programmierte Produkt aufgrund dieses wichtigen Details seinen relativ hohen Preis von bis zu über 50 Euro im Jahr wert ist und die Kunden über die impliziten Probleme einer "tl-Domain" ausreichend verständlich aufgeklärt werden.
Unlautere Inkasso-Kooperation?
Besonders viele Beschwerden zur Firma "webme GmbH" beziehen sich darauf, dass das Unternehmen nicht den normalen Rechnungsweg mit Honorarforderung, Zahlungserinnerung und gestaffelten Mahnschreiben zu begehen scheint, sondern sofort mit dem Einsatz eines kostenpflichtigen Inkassounternehmens droht. Dieses Geschäftsgebaren hat aus Sicht des Verbraucherschutzes zwei Problemdimensionen:
- Kunden fühlen sich dadurch offenbar bedrängt und verängstigt.
- Es wird zu klären sein, ob hier ein Inkassounternehmen zu früh eingeschaltet wird, ggf. sogar als Teil eines Geschäftsmodells bei dem beide Seiten profitieren?
Die Union Deutscher Verbraucher warnt daher vor Einschüchterungsversuchen durch die "webme GmbH" und das von ihr beauftragte Inkassounternehmen. Betroffene Verbraucher sollten sich auf direktem Wege an die nächstgelegene Verbraucherzentrale wenden, wenn mit der ersten Rechnung oder einer bloßen Zahlungserinnerung bereits ein Inkassobüro eingeschaltet sein sollte. Bei der Drohung mit demselben wäre eine solche schriftlich zurückzuweisen, am besten auch unter Einschaltung einer Verbraucherzentrale.
Was tun?
Rechtmäßig genutzte Produkte der "webme GmbH", die gemäß der AGB ordnungsgemäß erbracht und in Rechnung gestellt werden, sind selbstverständlich zu begleichen. Die weiter aufzuklärende Problematik der "webme GmbH" besteht lediglich in der Aufklärung der Kundschaft über die "Haken" bzw. Limitierungen einiger ihrer Produkte sowie in einer möglicherweise nicht ganz koscheren Involvierung eines Inkassodienstleisters. Die UDV bleibt an der Thematik dran.