Am Amtsgericht Bergisch Gladbach hat das Schöffengericht einen 59-jährigen Maschinenbautechniker zu einem Jahr und sechs Monaten Haft wegen Erwerb, Besitz und Weitergabe von kinderpornografischen Schriften verurteilt. Weil der Mann noch nicht vorbestraft ist, wird die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Eine der Bewährungsauflagen ist die Zahlung von 1200 Euro an den Verein „Frauen helfen Frauen“.
Eingestellt wurde die Anklage wegen dem Missbrauch einer „widerstandsunfähigen Person“. Der ehemalige Gruppenleiter in einer Behinderten-Werkstatt sollte eine körperlich und leicht geistig behinderte Mitarbeiterin unter anderem in den Werkstatträumen missbraucht und dieses auch gefilmt haben. Selbst bei der „Notdurft-Verrichtung“ soll der verheiratete Angeklagte die junge Frau, laut Staatsanwalt Rudolf Jürgens, fotografiert haben.
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