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ACHTUNG!!! Staat zockt heimlich hilfsbedürftige Bürger ab, die eine Betreuung brauchen!!!

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Es kann jeden treffen auch wenn jeder glaubt, es würde ihm nie passieren. Jeder kann einmal derart krank und hilfsbedürftig werden, dass ein amtlich bestellter Betreuer eine erholsame Erleichterung sein kann. Ein Betreuer kann vielfältige Aufgaben übernehmen, je nachdem, wo beim Kranken bedarf besteht. So kann er sich um die Post kümmern, ihn bei Ämtern vertreten, Anträge stellen, die Finanzen kontrollieren, die Gesundheitsfürsorge übernehmen, Zwangsbehandlungen anordnen, wenn Selbstgefährdung besteht, usw.

Der Amtsapparat setzt sich in Gang

Eine Betreuung wird beim Amtsgericht beantragt. Es schalten sich Arzt, Sozialpädagoge, Amtsrichter etc. ein, betrachten den Fall und schreiben ein Gutachten. Wenn sie sich einig sind, wird einer amtlichen Betreuung zugestimmt und der Hilfsbedürftige bzw. sein gesetzlicher Vertreter hat nur noch eine Unterschrift zu leisten, dass die Betreuung angenommen wird.

Eine Unterschrift und man landet in der "Abo-Falle"

Wer denkt in solch einer Situation daran, dass ihm mit dieser Unterschrift Kosten entstehen? Laufende Kosten von mehreren Hundert Euro im Monat? Wahrscheinlich die wenigsten. Doch jetzt beginnt das wahre Drama. Alles muss offen gelegt werden. Jeder Cent, den man besitzt, muss angegeben werden. Sparkonten, Bausparer, Altersvorsorgemaßnahmen etc. aber auch Wert des Autos, wertvolle Gegenstände etc. werden unter die Lupe genommen und zusammen gezählt. Und jetzt kommt der Clou: der Freibetrag liegt bei 2600 Euro, alles zusammen genommen! Liegt man darüber, muss man die Kosten für den Betreuer selbst zahlen.

Das Böse Erwachen

Ein Betreuer kostet nicht wenig. So kann der Höchstsatz eines studierten Betreuers für jemanden, der nicht in einem Heim lebt, 374,- Euro pro Monat bedeuten. Doch die Unterschrift ist geleistet, der Apparat setzte sich in Gang, der Betreuer hat seine Arbeit aufgenommen und will nun dafür bezahlt werden, jeweils für ein Vierteljahr. Bis diese Information beim Kranken ankommt, ist er bereits in der "Abo-Falle", aus der so schnell nicht mehr raus kommt. Vierzehntägiges Widerrufsrecht scheidet aus, weil die Feststellung des Vermögens durch den Betreuer länger als zwei Wochen in Anspruch nimmt.

Staat legt Bürger aufs Kreuz

So zockt der Deutsche Staat Bürger ab! Kein Vertrag in der Wirtschaft ist rechtsgültig, wenn nicht über Kosten und sonstige wichtige Punkte aufgeklärt wurde und sei es nur, dass mit der Unterschrift eine Mitteilung über die AGBs ausgehändigt wurden, die der Käufer einsehen und bei Bedarf den Vertrag innerhalb 14 Tagen rückgängig machen kann.


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