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Nach Böhmermann Affäre soll Majestätsbeleidigung abgeschafft werden

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Ein Jahr nachdem Jan Böhmermann den türkischen Präsidenten Erdogan mit einem Gedicht "beleidigt" hatte und daraus eine Staatsaffäre wurde, hat das Bundeskabinett nun beschlossen den Paragraphen 103 ersatzlos zu streichen. Denkt man an den Satiriker Jan Böhmermann, wird automatisch an das vergangen Jahr gedacht. Anfang 2016 präsentierte Böhmermann in der Sendung "Neo Magazin Royale" ein Gedicht über den türkischen Präsidenten zum Besten gegeben und entfachte somit eine riesige Diskusion. Erdogan ging so weit, dass er Böhmermann verklagte. Das Resultat war ein Streit innerhalb einer Nation. Bundeskanzlerin Merkel zeigte sich dabei zuerst auf der Seite Erdogans, jedoch ruderte die Kanzlerin zurück als renomierte Anwälte Böhmermanns Aussage, dass er sich auf künstlerische Freiheit bezieht, recht gaben

Majestätsbeleidigung wird 2018 abeschafft

Nach einem Jahr kam das Bundeskabinett nun zu dem Entschluss den Paragraphen 103 und die damit verbundene Majestätbeleidigung 2018 aus dem Strafgesetzbuch vollkommen zu streichen. Justizminister Heiko Maas erklärte: "Der Gedanke einer Majestätsbeleidigung stammt aus einer längst vergangenen Epoche. Er passt nicht mehr in unser Strafrecht."Dabei bleibe aber die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter weiterhin strafbar, jedoch unter der Prämisse, dass diese ebenso wie für Zivilbürger gelte. Die SPD wollte dabei den Paragraphen mit sofortiger Wirkung streichen, jedoch hat sich Bundeskanzlerin Merkel durchgesetzt und so wird dieser erst 2018 Geschichte sein. Der Fall Böhmermann gegen Erdogan ist damit jedoch noch nicht ganz vom Tisch. Am 10. Februar entscheidet das Landgericht Hamburg über eine Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten. Schon im vergangenen Jahr wurde Böhmermann von Seiten des Gerichtes untersagt, große Teile des Schmägedichtes zu wiederholen. Der Inhalt des Gedichtes sei immerhin "schmähend und ehrverletzend".

Was besagt der Paragraph 103?

Der Paragraph besagt, dass jemand, der ein ausländisches Staatsoberhaupt beleidigt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belangt werden kann.


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