Lange wurde darüber diskutiert, wie die Bevölkerung vor weiteren Anschlägen wie dem vom Dezember 2016 in Berlin geschützt werden kann. Jetzt einigten sich die Mitglieder des Bundeskabinetts auf eine wirkungsvolle Maßnahme, die zumindest die Überwachung der bekannten Gefährder vereinfacht.
Hierzu wurde eine Gesetzesänderung beantragt. Künftig werden sogenannte Gefährder - Personen denen die Sicherheitsbehörden einen Anschlag zutrauen, mit Fußfesseln überwacht.
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