Nicht nur die Jahreszahl im Kalender, auch einige andere Dinge ändern sich ab 2017. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick - Teil 1 (hier geht es zu Teil 2).
-
Steuermodernisierungsgesetz tritt in Kraft und Steuerentlastungen warten
Für 2017 winkt eine Steuerentlastung. Der Grundfreibetrag soll von 8652 auf 8820 Euro klettern und 2018 sogar auf 9000 Euro. Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 7356 Euro und 2018 um weitere 72 Euro – auch das Kindergeld soll um zwei Euro pro Monat steigen. Für Wenigverdiener gibt es ab Anfang 2017 den Kinderzuschlag von monatlich zehn Euro. Zugleich sollen 2017 und 2018 die Tarifeckwerte des Einkommensteuertarifs ausgeweitet werden. Für 2017 ist eine Verschiebung um 0,73 Prozent geplant. Das heißt, nach einer Lohnerhöhung oder ähnlichem bleibt mehr netto übrig.
Die Steuererklärung muss künftig erst bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden - für 2017 bis zum 31. Juli 2018. Wer einen Steuerberater hat, muss künftig bis 28. beziehungsweise 29. Februar des übernächsten Jahres die Unterlagen an das Finanzamt schicken – für die Steuererklärung 2017 bedeutet dies Abgabe am 28. Februar 2018. Die Verlängerung zieht auch eine Neuregelung der Verspätungszuschläge mit sich – für jeden Monat Verzögerung werden 0,25 Prozent der Nachzahlung oder mindestens 25 Euro fällig. Auch Belege müssen der Steuererklärung vorerst nicht mehr beigelegt werden. Das Finanzamt fordert diese bei Bedarf ab – somit wird aus der Belgevorlagepflicht eine Belegvorhaltepflicht. Grundlage für diese Änderungen ist das neue Steuermodernisierungsgesetz, das ebenfalls 2017 in Kraft tritt und das Steuersystem – wie der Name schon vermuten lässt – bis 2018 modernisieren soll.
...Mehr