Nicht nur die Jahreszahl im Kalender, auch einige andere Dinge ändern sich ab 2017. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick - Teil 2.
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Flexi-Rente kommt
Wer nicht bis zum 67. Lebensjahr vollzeit arbeiten will, darf mehr zur Rente dazu verdienen. Bisher lag das Limit bei 6300 Euro. Das gilt zwar auch für die Flexi-Rente, hatte aber bisher zur Folge, dass die Rente stufenweisen auf ein Drittel, die Hälfte, zwei Drittel oder gar auf Null gekürzt wurde. Das gibt es künftig nicht mehr. Einkommen, das monatlich über 450 Euro beziehungsweise jährlich über 6300 Euro liegt, wird künftig nur noch mit dem Betrag der über diesen Grenzen liegt zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Wer die Arbeit nicht sein lassen kann und auch nach dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters weiter abrietet, bekommt einen Rentenzuschlag von monatlich 0,5 Prozent. Der sogenannte Hinzuverdienstdeckel – der höchste Wert des Bruttos der letzten 15 Jahre – wird ebenfalls berücksichtigt. Der zu versteuernde Rentenanteil steigt um zwei Prozentpunkte auf 74 Prozent.
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Lebensversicherungen haben niedrigeren Garantiezins
Wer 2017 eine Lebens- oder private Rentenversicherungen abschließen will, schaut in die Röhre. Der Garantiezins sinkt von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent. Bestehende Verträge bleiben von der Änderung unberührt. Die Aufbauleistungen sind vom sinkenden Garantiezins nur bedingt betroffen, da zu den garantierten Leistungen die erwirtschafteten Überschüsse hinzukommen.
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Mutterschutzgesetz wurde umfangreich überarbeitet
Das Mutterschutzgesetz stimmt aus dem Jahr 1952. Zum Jahresbeginn 2017 gelten neue Regelungen. Eine Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr ist künftig möglich, wenn die Schwangere zustimmt und eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Nach einer Fehlgeburt ab 12. Schwangerschaftswoche gilt grundsätzlich ein viermonatiger Kündigungsschutz – bisher galt dieser nur für Frauen, die eine Totgeburt über 500 Gramm hatten. Bringt die Mutter ein behindertes Kind zur Welt, verlängert sich die Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen. Außerdem fallen künftig auch Schülerinnen, Studentinnen, Praktikantinnen, arbeitnehmerähnliche Personen, Frauen mit Behinderungen in Behindertenwerkstätten, Teilnehmerinnen des Bundesfreiwilligendienstes, Entwicklungshelferinnen und Auszubildende unter das Gesetz. Beschäftigungsverbote für Schwangere in gefährdeten Berufen (zum Beispiel Gesundheitswesen) dürfen nicht mehr ohne Zustimmung der Frau ausgesprochen werden. Stattdessen soll die sichere Gestaltung des Arbeitsplatzes Vorrang haben.
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Grunderwerbssteuer steigt in Thüringen
Die Grunderwerbssteuer ist Ländersache. Daher erhöht Thüringen diese 2017 auf 6,5 Prozent und folgt damit den Bundesländern Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Schleswig-Holstein. In Bayern oder Sachen ist die Steuer mit 3,5 Prozent derzeit noch am niedrigsten.
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Rauchmelderpflicht in weiteren Bundesländern
Alt- und Neubauten müssen ab 2017 in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland mit Rauchmeldern ausgestattet sein. In Berlin kommt die Rauchmelderpflicht nur für Neubauten. Wer als Eigentümer beziehungsweise Vermieter dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert den Schutz der Hausrats- und Gebäudeversicherung.
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Sonstige Erhöhungen
Die EEG-Umlage steigt auch im kommenden Jahr wieder an: von 6,35 Cent pro Kilowattstunde auf 7,1 bis 7,3 Cent.
Der Mindestlohn steigt um 34 Cent auf 8,84 Euro pro Stunde.
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